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Reiseführer | Europa | Reiseführer für Weißrussland
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Reiseführer für
Weißrussland
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reisen nach Weißrussland
Reisepass / Visum
Bielorrusia
PassportVisaRequirements Reisepass/Visum Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Anmerkung Da sich Einreisebestimmungen häufig kurzfristig ändern, sollte man sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft erkundigen. Reisepass Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger der Mongolei, von Serbien und von Montenegro, die mit einem Personalausweis einreisen können. Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die in Begleitung der Eltern nach Belarus reisen, können in die elterlichen Pässe eingetragen sein (Lichtbild erwünscht, sofern Platz dafür vorgesehen) oder eigener Reisepass. Reisen Kinder allein, benötigen sie einen eigenen Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die in Begleitung der Eltern nach Belarus reisen, müssen in die elterlichen Pässe eingetragen sein (Lichtbild erwünscht, sofern Platz dafür vorgesehen). Reisen Kinder allein, benötigen sie einen eigenen Reisepass.Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die in Begleitung der Eltern nach Belarus reisen, müssen in die elterlichen Pässe eingetragen sein (Lichtbild erwünscht, sofern Platz dafür vorgesehen). Reisen Kinder allein, benötigen sie einen eigenen Reisepass.Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Für mitreisende Kinder, die im Reisepass einer erwachsenen Begleitperson eingetragen sind, muss ein eigenes Antragsformular ausgefüllt werden.
Achtung: Eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Erklärung in russischer Sprache wird verlangt, wenn ein minderjähriges Kind nur von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet wird. Bei Begleitung durch Dritte oder unbegleiteten Reisen Minderjähriger ist eine entsprechende Erklärung des/der Sorgeberechtigten erforderlich.
Visum Allgemein erforderlich. Zusätzlich zu dem Visum wird bei der Einreise mit dem Flugzeug und mit dem Schiff eine Migrationskarte ausgehändigt.
Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) Ehemalige Länder der Sowjetunion: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Russische Föderation, Tadschikistan, Ukraine und Usbekistan;
(b) Übrige Länder: Kuba, Malaysia, Mongolei, Montenegro und Serbien, für touristische Aufenthalte bis max. 30 Tage, sofern sie ihren dauerhaften Wohnsitz in ihrem Land haben und über gültige Rückreisetickets verfügen.

Anmerkung - Reisepaß/Visa Maximal 1 Jahr. Die Gültigkeit hängt von der Dauer des Aufenthaltes und von der Gültigkeit des Reisepasses ab (z. B. können Visa nicht über die Gültigkeit des Passes hinaus ausgestellt werden). Eine Verlängerung ist nur für Diplomaten möglich. Touristen müssen einen neuen Antrag an das Innenministerium stellen. Die gesamte Aufenthaltsdauer einer ausländischen Person in der Republik Belarus auf Grund eines Visums darf innerhalb eines Jahres unabhängig von der Visumsart 90 Tage nicht überschreiten. Soll der Aufenthalt in Belarus über 90 Tage dauern, so ist eine Aufenthaltsgenehmigung bei entsprechender lokaler Innenbehörde (Meldeamt) rechtzeitig (etwa 20 Tage vor Visaablauf) zu beantragen. Transit Eine Möglichkeit zum visumfreien Transit besteht nicht. Es muss vor der Durchreise ein Transitvisum beantragt werden. Visaarten Einfaches Visum, Touristenvisum, Transitvisum (48 Std. Aufenthalt), Mehrfachvisum (Dauervisum bzw. Visum für zwei-, drei- oder mehrmalige Ein- und Ausreise), Gruppenvisum ab 10 Personen. Antragstellung Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Bearbeitungszeit 5-8 Werktage. Expressausstellung: 2 Werktage. Unterlagen Einfaches Visum: (a) Gültiger Reisepass (Original), sollte mindestens 3 Monate über die beantragte Visumdauer hinaus gültig sein. (b) Passfoto. (c) Antragsformular (Für mitreisende Kinder, die im Reisepass einer erwachsenen Begleitperson eingetragen sind, muss ein eigenes Antragsformular ausgefüllt werden). (d) Gebühr (Einzahlungsbeleg bei der Botschaft in Deutschland und in bar bei der Botschaft in Österreich). (e) Beglaubigte Einladung einer juristischen Person in Belarus für Privatreisen, die über 30 Tage dauern.
Geschäftsvisum: (a) Beglaubigte Einladung einer juristischen Person in Belarus (Geschäfts- und Besuchsreisen mit einer Gültigkeitsdauer über 30 Tagen)/Angabe der Kontakadresse (Geschäfts- und Besuchsreisen mit einer Gültigkeitsdauer unter 30 Tagen) bzw. amtlich bestätigte Einladung einer Privatperson (Privatreisen) (Achtung: EU-Bürger benötigen für ein Geschäfts- bzw. ein Gastvisum (bei Privatreisen) mit der Gesamtaufenthaltsdauer bis 30 Tagen keine offiziellen Einladung mehr. Es genügt ein ausgefülltes Visumsantragsformular und ein Pass-Foto. Der Antragsteller muss außerdem im Visumsantrag den genauen Reisezweck, die vollständige Bezeichnung (den Namen) und die Anschrift der einladenden belarussischen juristischen (natürlichen) Person sowie die vorgesehene Wohnadresse in Belarus (z.B. Hotelanschrift) angeben. Diese Änderung betrifft nicht die Ausstellung von anderen Arten der Visa (diplomatische, dienstliche, touristische, Transit-, Arbeits- oder Studiumvisa) sowie der Visa mit längerer Aufenthaltsdauer. Bei diesen Visa ist es weiterhin erforderlich zusätzliche Unterlagen vorzulegen.)
Touristenvisum: (a) Voucher eines lizenzierten belorussischen Reisebüros unter Angabe der Referenznummer der Hotelbuchung in Belarus. (b) 1 Antragsformular pro Person. (c) 1 Passfoto pro Person. (d) Reisepass in Kopie für Reisegruppen, jedoch Reisepass im Original, wenn mehrere Einzelpersonen zusammen als Touristen reisen.
Gruppenvisum (für Touristengruppen ab 10 Personen): (a) Reisepässe, eine Liste in zweifacher Ausführung mit Angaben über Namen und Vornamen der Teilnehmer, Geschlecht, Geburtsdaten, Passnummern und Nationalität. (b) Von einer Bank bestätigter Einzahlungsbeleg über entrichtete Bearbeitungsgebühr (Deutschland), Gebühr in bar (Österreich).
Transitvisum: (a) Gültige Einreisedokumente (Visum, falls erforderlich) für das Zielland. (b) Antragsformular. (c) Passfoto. (d) Gültiger Reisepass. (e) Gebühr in bar.
Bei postalischer Antragstellung sollte in jedem Fall ein frankierter Rückumschlag beigefügt werden.
Mehrfachvisum/Dauervisum: Anträge und Unterlagen müssen von Ministerien, der heimischen Firma bzw. der Niederlassung in Belarus beim Außenministerium in Minsk eingereicht werden (Ul. K. Marxa 37, 220 030 Minsk. Tel: (0172) 22 26 61. Fax: (0172) 22 26 63.). Eine Begründung des Antrages seitens des Antragstellers ist erforderlich. Nach der Zustimmung des Außenministeriums kann das Dauervisum von jeder Botschaft der Republik Belarus ausgestellt werden. Einzelheiten sind bei den Botschaften oder direkt beim Außenministerium zu klären.
Ausreichende Geldmittel Ausländer müssen ausreichende Mittel für die Finanzierung ihres Aufenthaltes in der Republik Belarus sowie für die Ausreise von ca. 11 € pro Aufenthaltstag nachweisen. Oder auf folgende Weise (alternativ):
· Bargeld in Nationalwährung der Republik Belarus bzw. in einer anderen durch die Nationalbank konvertierbaren Währung,
· Dokumente, die den Erhalt von Zahlungsmittel ermöglichen,
· eine durch Innenbehörden der Republik Belarus erstellte Einladung für einen befristeten Aufenthalt,
· Nachweise über die Buchung und Bezahlung einer Unterkunft und der Verpflegung in der Republik Belarus.
· Garantieschreiben eines Einzelunternehmens bzw. einer juristischen Person über die Übernahme aller im Zusammenhang mit dem Aufenthalt eines Ausländers entstehenden Kosten,
· Vorhandensein eines Fahrzeuges bzw. von Rückfahrkarten in den Heimatstaat, zum Ort des ständigen Wohnsitzes bzw. in ein drittes Land.
Krankenversicherungspflicht Bei Reisen nach Weißrussland besteht für Ausländer Krankenversicherungspflicht. Policen ausländischer Krankenversicherungsgesellschaften werden nur anerkannt, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: Gültigkeit in Weißrussland für die gesamte Aufenthaltsdauer des Reisenden und Deckungsbetrag von mindestens 5.000 US$. Die Vorlage dieser Voraussetzungen muss aus der Versicherungspolice ersichtlich sein oder aus einem separaten Schreiben der Versicherungsgesellschaft hervorgehen. Oft verlangen die weißrussischen Behörden eine Übersetzung der Unterlagen ins Russische. Die Weißrussische Botschaft in Deutschland hält ein Merkblatt zur Visabeantragung sowie eine Liste mit akzeptierten deutschen Versicherungsunternehmen bereit. Die Pflichtkrankenversicherung kann auch bei Einreise an den Grenzübergängen bei einer lizenzierten weißrussischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Der Versicherungsbeitrag beläuft sich auf ca. 0,5 US$ pro Aufenthaltstag. Meldepflicht Von allen Ausländern, die sich länger als 3 Werktage in Weißrussland aufhalten, wird eine Registrierung bei der Ausländerbehörde verlangt. Normalerweise wird die Registrierung von dem Hotel, in dem der Reisende untergebracht ist, vorgenommen. Bei Privatunterkunft muss der Reisende die Registrierung innerhalb von drei Werktagen selbst vornehmen. Hierzu werden benötigt: 2 Passbilder, 1 Kopie der wichtigsten Seiten des Reisepasses und des Visums, 1 Antrag der einladenden Organisation mit Stempel und Unterschrift, 2 bei der Ausländerbehörde auszufüllende Formulare (nur auf Russisch erhältlich) und eine Bankbescheinigung über die Einzahlung der zu entrichtenden Gebühren (Erfassungsgebühr sowie festgelegte Tagessätze). Die Registrierung kann üblicherweise innerhalb eines Tages erledigt werden.

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