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Francia
TravelWarnings Handgepäckregeln im internationalen Flugverkehr für die EU und Schweiz

Flugpassagiere, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und
der Schweiz starten, dürfen nur noch begrenzte Mengen an Flüssigkeiten
im Handgepäck mitnehmen.

Folgende Regeln sind zu beachten:

- Im Handgepäck dürfen nur noch Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden,
die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 Millilitern nicht
übersteigen.

- Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren
transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von
maximal einem Liter nicht übersteigen darf.

- Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt
werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss
der Passagier nachweisen, dass er die Medikamente braucht.

- Nicht unter die neuen Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die
erst nach der Handgepäck-Kontrolle erworben werden. Dies betrifft
insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.


Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 23.01.2007

Landesspezifischer Hinweis/ Terrorismus
Terrorismus:

Zur Begegnung von terroristischen Drohungen gilt in Frankreich der Plan "Vigipirate", der insgesamt vier Alarmstufen mit unterschiedlich intensiven Maßnahmen vorsieht.

Es gilt landesweit nach wie vor die Alarmstufe "orange", was auf Bahnhöfen und Flughäfen verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen zur Folge hat. Bahnreisende sollten darauf ach­ten, dass ihr Reisegepäck mit Namen und Anschrift gezeichnet ist. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.

Reisen über Land/Straßenverkehr, Kriminalität: In der Vergangenheit gab es immer wieder Aktivitäten organisierter Banden unter teilweisem Einsatz von Betäubungsgas. Daher wird vor Übernachtungen im Fahrzeug auf Rast­plätzen an französischen Autobahnen - ins­besondere in der Nord-Süd-Richtung, Südfrank­reich/Spanien - gewarnt.

Bei Autoreisen durch Südfrankreich wird empfohlen, auch während der Fahrt Wertsachen möglichst nicht sichtbar im Auto aufzubewahren und das Fahrzeug verriegelt zu lassen, um möglichen Überfällen vorzubeugen.

Weitere Hinweise, Reisen nach Korsika: Nach der Aufhebung der (auch zuvor nicht respektierten) Waffenruhe der korsischen Sepa­ratisten am 18.07.2003 ist die Zahl der Sprengstoffanschläge auf öffentliche Einrichtungen und vereinzelt auch auf touristische Anlagen und unbewohnte Zweitwohnungen deutlich gestiegen. Die Anschläge sind politisch motiviert und richten sich bisher nicht direkt gegen ausländische Touristen. Da Ziel der Anschläge jedoch in zunehmendem Maße auch von Touristen frequentierte Einrichtungen sind (z.B. Flughafen) kann die Gefährdung von Perso­nen nicht ausgeschlossen werden.
Übergriffe mit eindeutig kriminellem Charakter auf Touristen haben zugenommen.

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