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Reiseführer | Europa | Reiseführer für Kroatien
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Reiseführer für
Kroatien
[Reiseforen]
Reisen nach Kroatien
Reisepass / Visum
Passport/Visa
Passport required? Visa required? Return ticket required?
Deutschland Nein Nein Nein
Österreich Nein Nein Nein
Schweiz Nein Nein Nein
Andere EU-Länder Nein Nein Nein

Reisepass : Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein (österreichische Reisepässe dürfen bis unter 5 Jahre abgelaufen sein, in der Praxis kommt es jedoch bei der Einreise mit abgelaufenen Reisepässen immer wieder zu Problemen). Staatsangehörige folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt.
Hinweis: Es ist vorgeschrieben, den Reisepass mitzunehmen, wenn darin mitreisende Kinder eingetragen sind.

Einreise mit Kindern :
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (mit aktuellem Lichtbild) oder Eintragung des Kindes bis 14 Jahren in den elterlichen Reisepass oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis 14 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes bis 14 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.
Hinweis: Es ist vorgeschrieben, den Reisepass mitzunehmen, wenn darin mitreisende Kinder eingetragen sind.

Visum : Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd) (Aufenthalt bis max. 30 Tage), Liechtenstein, Macau (VR China), Malaysia, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, San Marino, Singapur, Türkei, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
(c) Russische Föderation: Staatsangehörige der Russischen Föderation benötigen für geschäftliche Aufenthalte kein Visum für die Einreise nach Kroatien, müssen jedoch ein Rückreiseticket, den Nachweis einer Unterkunft sowie ein Einladungsschreiben bzw. eine Reisebuchungsbestätigung vorweisen können oder müssen in einer organisierten Gruppe reisen.

Transit : Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten : U.a. Touristen-, Gruppen- und Transitvisum.

G : Maximal 3 Monate.

Antragstellung : Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

Bearbeitungszeit : 1 Tag oder 2-3 Wochen, je nach Visaart und Nationalität.

Einreisebeschr : Von der Türkischen Republik Zypern ausgestellte Reisepässe werden von Kroatien nicht anerkannt.

Unterlagen : (a) Gültiger Reisepass. (b) 2 Farbfotos. (c) 1 ausgefüllter Antrag. (d) Gebühr. (e) Nachweis ausreichender Geldmittel. (f) Reisedokumente (Rückflugticket, Buchungsbestätigung). (g) Bestätigung der Hotelbuchung/Wohnunterkunft. (h) Nachweis über den Zweck des Aufenthalts (z.B. Einladungsschreiben). (i) gültige Auslandskrankenversicherung.
Staatsbürger mancher Länder müssen zusätzliche Unterlagen einreichen, nähere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

Ausreichende Geldmittel : Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.

Meldepflicht : Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Std. nach der Einreise polizeilich registrieren lassen (wird meist vom Hotel, Vermieter oder der Reiseagentur veranlasst).

Einreise mit Haustieren : Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und der Schweiz, die bei einem kürzeren Aufenthalt in Kroatien (Urlaubsaufenthalt, Besuche) mitgeführt werden, müssen bei den Zollbeamten an der Grenze gemeldet werden. Bei allen Tieren ist die Mitführung eines aktuellen Gesundheitszeugnisses erforderlich. Bei Hunden wird zudem ein internationaler Veterinärausweis mit einem Nachweis über die Tollwutimpfung verlangt. Handelt es sich um die erste Impfung, so ist zu beachten, dass diese nicht weniger als 6 Monate und nicht mehr als ein Jahr zurückliegt. Jede weitere Impfung darf nicht mehr als ein Jahr zurückliegen. Hunde müssen mit einem Mikrochip oder einer eintätovierten Identitätsnummer gekennzeichnet sein. Diese Nummer muss auch im Veterinärausweis vermerkt sein.
Für Hunde und Katzen aus allen anderen Ländern werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, das im Herkunftsland ausgestellt wurde, benötigt.

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