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Reiseführer | Mittelamerika - Caribe | Reiseführer für Guatemala
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Reiseführer für
Guatemala
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reisen nach Guatemala
Reisepass / Visum
Guatemala
PassportVisaRequirements Reisepass/Visum Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja Hinweis Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Informationen von den Botschaften und Konsulaten (s. Adressen). Reisepass Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils. Ein eigener Reisepass ist empfehlenswert.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige müssen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.
Visum Allgemein erforderlich, ausgenommen Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belize, Brasilien, Britische Überseegebiete, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Honduras, Island, Israel, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Liechtenstein, Madagaskar, Malaysia, Marschall-Inseln, Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.), Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Salomonen, San Marino, Sao Tomé & Principe, Singapur, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Taiwan (China), Trinidad & Tobago, Türkei, Tuvalu, Uruguay, USA, Vanuatu, Vatikanstadt und Venezuela.
Visaarten Touristenvisa. Visa sind in der Regel 30 Tage ab dem Ausstellungsdatum zur Einreise gültig. Ab dem Einreisedatum sind Visa für einen Aufenthalt von 30 Tagen gültig. Gültigkeitsdauer Nach Ausstellung des Visums muss die Einreise innerhalb von 15 Tagen erfolgen. Antragstellung Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Bearbeitungszeit Für ein Visum mit Sondergenehmigung der Einreisebehörden 4-5 Wochen, ansonsten 1-2 Tage. Unterlagen Touristenvisum: (a) Antragsformular. (b) 1 Passfoto. (c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel (Internationale Kreditkarte, Bankauszug oder Sparkonto auf Deutsch, Englisch oder Spanisch (Original und Kopie)). (e) Arbeitsbestätigung. (f) Rück- oder Weiterreiseticket. (g) Kopie des Hin- und Rückflugtickets.(h) Jugendliche unter 18 Jahren, die allein reisen, benötigen eine schriftliche Erlaubnis der Eltern, die beglaubigt ist (s.o.). Weitere Informationen von den Botschaften und Konsulaten (s. Adressen).

Deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Republik Guatemala kein Visum und dürfen ohne ein Visum bis zu 90 Tage verbleiben. Für einen längeren Aufenthalt zum Zweck eines Praktikums, einer Sozialarbeit, eines Volontariats oder Studiums ist ein Visum in der Ausländerbehörde (Dirección General de Migración) in Guatemala zu beantragen. Dazu sind folgende Dokumente erforderlich: (a) Reisepass (mindestens 6 Monate gültig). (b) Hin- und Rückflugticket. (c) Polizeiliches Führungszeugnis (mit spanischer Übersetzung). (d) Internationale Geburtsurkunde. (e) Einkommensbescheinigung, Kontoauszug, Brief oder Vertrag vom Unternehmen bzw. von der Institution, wo das Praktikum oder der Kurs absolviert wird. (f) Im Falle, dass der/die Praktikant/in einer bezahlten Tätigkeit nachgeht, wird eine Genehmigung vom Arbeitsministerium in Guatemala benötigt, die auch vor Ort beantragt und ausgestellt wird.
Ausreichende Geldmittel Alle Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. Impfungen Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Meldepflicht Bei Aufenthalten von über 30 Tagen müssen sich alle Besucher bei den Einreisebehörden registrieren lassen. Verlängerung des Aufenthalts Eine Verlängerung von 30 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden. Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands benötigt. Kommen die Tiere aus einem Land mit Tollwut, wird ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bescheinigt, dass die Tollwutimpfung maximal 1 Jahr und mindestens 30 Tage vor der Einreise durchgeführt wurde. Hunde müssen zudem gegen das Parvovirus geimpft sein. Nur reinrassige Tiere können zollfrei eingeführt werden.

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