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Brasilien
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Reisepass / Visum
Brasil
PassportVisaRequirements Reisepass/Visum Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja 1 Ja Anmerkung Einreisekarten und Stempel werden am Flughafen verteilt.

Hinweis:
In Zukunft soll langes und mühsames Anstehen vor der Passkontrolle mit Hilfe eines Strichcodes entfallen. Deshalb kann man heute schon seine Personalien im Internet auf http://www.dpf.gov.br/ eingeben. Auf der Internetseite wählt man zunächst unter Serviços à Comunidade und dort unter Formulário Eletrônica de Migração die gewünschte Sprache. Dann füllt man alle Felder aus und erhält schließlich nach Übermittlung der Daten einen Strichcode, den man ausdruckt, im Pass aufbewahrt und bei der Kontrolle vorzeigt. In der Praxis hat sich das angestrebte vereinfachte Einreiseprozedere allerdings noch nicht durchgesetzt.
Hinweis In Zukunft soll langes und mühsames Anstehen vor der Passkontrolle mit Hilfe eines Strichcodes entfallen. Deshalb kann man heute schon seine Personalien im Internet auf www.dpf.gov.br eingeben. Auf der Internetseite wählt man zunächst unter Serviços à Comunidade und dort unter Formulário Eletrônica de Migração die gewünschte Sprache. Dann füllt man alle Felder aus und erhält schließlich nach Übermittlung der Daten einen Strichcode, den man ausdruckt, im Pass aufbewahrt und bei der Kontrolle vorzeigt. In der Praxis hat sich das angestrebte vereinfachte Einreiseprozedere allerdings noch nicht durchgesetzt. Reisepass Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Argentinien, Bolivien, Chile, Paraguay, Peru und Uruguay, die mit einem Personalausweis einreisen können, wenn sie direkt aus ihrem Land kommen. Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis grundsätzlich mit Lichtbild oder Eintragung des Kindes im Reisepass der Mutter (bei einer Eintragung in den Reisepass des Vaters können örtlich Probleme entstehen) oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und ist stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung des Kindes im Reisepass der Mutter (bei einer Eintragung in den Reisepass des Vaters können örtlich Probleme entstehen) oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung des Kindes im Reisepass der Mutter (bei einer Eintragung in den Reisepass des Vaters können örtlich Probleme entstehen) oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder im elterlichen Pass des Schweizer Modells 85 bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alle Personen unter 18 Jahren, die kein Visum benötigen und die alleine oder nur mit einem Elternteil einreisen, müssen eine schriftliche Genehmigung der Eltern bzw. des abwesenden Elternteils vorweisen können. Außerdem muss für alle alleinreisenden Minderjährigen die Reiseerlaubnis von einem Notar, dessen Unterschrift bei der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin hinterlegt ist, ausgestellt und danach bei der zuständigen brasilianischen Botschaft beglaubigt werden.
Visum Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für touristische (und von einigen der Länder (s. Anmerkung) auch für geschäftliche) Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz, ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und Zypern);
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Bahamas, Barbados, Bolivien, Chile, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Guyana, Honduras, Island, Israel, Kolumbien, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macao, Malaysia, Marokko, Monaco, Namibia, Neuseeland, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, San Marino, Südafrika, Suriname, Thailand, Trinidad & Tobago, Türkei, Tunesien, Uruguay, Vatikanstadt und Venezuela (bis zu 60 Tagen).
Anmerkung: Geschäftsreisende sollten sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen) erkundigen, ob sie für ihre Reise ein Visum benötigen.
Transit Transitreisende, die innerhalb von 8 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, nicht über Nacht bleiben und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Auch wenn unter den genannten Bedingungen ein Transit möglich ist, wird visumpflichtigen Staatsangehörigen empfohlen, vor der Reise ein Transitvisum zu beantragen, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Achtung: Transitvisafreiheit besteht nicht beim Transit
(a) zwischen dem São Paulo Vircopos Airport, dem Congonhas Airport und dem Guarulhas Airport,
(b) zwischen dem Rio de Janeiro Galeão Airport und dem Santos Dumont Airport,
(c) am Confis Airport in Belo Horizonte.
Visaarten u.a. Besuchs- und Touristenvisum, zeitlich begrenztes Visum, Dauervisum, Transitvisum. Gültigkeitsdauer Touristen-, Geschäftsvisum: bis zu 90 Tage. Einmalige Verlängerung für weitere 90 Tage kann vor Ort bei der brasilianischen Bundespolizei (Policia Federal) beantragt werden. Der Gesamtaufenthalt darf in einem Zeitraum von 12 Monaten 180 Tage nicht überschreiten. Alle Visa erlauben mehrfache Einreise während des Gültigkeitszeitraums. Touristen dürfen in Brasilien keine Arbeit aufnehmen. Antragstellung Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). Aufenthaltsgenehmigung Anträge an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). Bearbeitungszeit Je nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich. Persönliche Antragstellung: Mindestens 3-5 Tage, maximal 90 Tage. Postalisch: ca. 10 Arbeitstage. Einreisebeschränkungen Staatsbürger von Bhutan, Taiwan und der Zentralafrikanischen Republik benötigen für die Einreise eine Sondergenehmigung der brasilianischen Behörden. Weitere Informationen von den zuständigen konsularischen Vertretungen. Unterlagen (a) Reisepass, der bei der Ankunft in Brasilien noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. (b) vollständig ausgefüllter Antrag in englischer oder portugiesischer Sprache. (c) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes. (d) 1 Passfoto. (e) Rückflugticket (Kopie). (f) Gebühr (Scheck, in bar oder mit Überweisungsformular des Konsulats). (g) internationales Impfzeugnis oder ärztliches Attest. (h) Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (i) Österreich: Schreiben des Arbeitgebers, der Universität oder Schule. (j) bei Minderjährigen: (k) Reisegenehmigung der Eltern. Geschäftsvisum: (l) zusätzlich Firmenschreiben mit Angaben zu Besuchsgrund und Bestätigung der vollen finanziellen Verantwortlichkeit. (m) Einladungsschreiben des Unternehmens in Brasilien.
Bei postalischer Antragstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von ca. 11,50 € zusätzlich zu den Visagebühren fällig; außerdem muss ein frankierter (3,06 €) und adressierter Briefumschlag beigelegt werden.
Impfungen Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Verlängerung des Aufenthalts Die Aufenthaltsberechtigung kann vor ihrem Ablauf bei der brasilianischen Bundespolizei um weitere 90 Tage verlängert werden. Einreise mit Haustieren Vögel dürfen nicht nach Brasilien verbracht werden.
Für Hunde und Katzen wird ein internationales Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt. Für Tiere, die älter als 4 Monate sind, wird zusätzlich ein Impfzertifikat gegen Tollwut verlangt, wenn die Tollwutimpfung nicht schon im Gesundheitszeugnis angegeben ist. Zusätzlich wird eine Genehmigung von einem brasilianischen Konsulat im Herkunftsland benötigt (ausgenommen sind Argentinien, Uruguay und Paraguay).

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